Logopädie ist WERTvoll 

Basiert auf WERTschätzung

Ohne WERTung

Der Weg zur logopädischen Behandlung

Die logopädische Behandlung ist ein ärztlich zu verordnendes Heilmittel. Das bedeutet: Wenn Sie für sich selbst, oder Ihr Kind eine entsprechende Behandlung benötigen, ist ihre erste Anlaufstelle eine Arztpraxis. Je nach Störungsbild kann das der Hausarzt, Kinderarzt, Facharzt (Neurologe, HNO, …), Zahnarzt oder Kieferorthopäde sein. Dieser stellt eine entsprechende Heilmittelverordnung aus, wo die entsprechende Diagnose, die Anzahl der Therapieeinheiten und die Dauer je Einheit vermerkt sind. Im nächsten Schritt melden Sie sich bei mir (oder einer Praxis Ihrer Wahl) und wir vereinbaren einen ersten Termin. Nach einer ausführlichen Anamnese und Diagnostik beginnt dann die auf Sie oder Ihr Kind individuell abgestimmte Therapie.

  1. Gespräch mit Haus-, Kinder- oder Facharzt
    Im ersten Schritt wird das Problem von Ihrem Haus -, Kinder- oder Facharzt beurteilt und mit Ihnen besprochen. Er kann Ihnen sagen, ob eine logopädische Behandlung sinnvoll ist und stellt eine Verordnung aus.
  2. Terminvereinbarung in der „SprechWERTstatt“
    Im nächsten Schritt rufen Sie mich an und vereinbaren einen Termin zur Erstberatung. Natürlich können Sie mir auch eine E-Mail schicken. Ich melde mich so bald wie möglich.
  3. Beratung, Anamnese, Diagnostik
    In unserem ersten gemeinsamen Gespräch beurteile ich die Situation mittels ausführlicher Anamnese und Diagnostik. Im Anschluss berate ich Sie umfänglich über die Behandlungsmöglichkeiten.
  4. Individuelle Behandlung
    Sind Sie mit der Behandlung einverstanden, vereinbaren wir die Termine und es kann los gehen. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres übernimmt die Krankenkasse sämtliche Kosten. Danach sind ein Eigenanteil von 10%, sowie 10€ pro Verordnung zu leisten.

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Grundsätzlich zahlt die Behandlung ihre Krankenkasse. Für Erwachsene fallen pro Verordnung eine Gebühr von 10€ plus ein Eigenanteil von 10% an. Kinder sind von der gesetzlichen Zuzahlung befreit, sodass hier keine Kosten entstehen. Privatpatienten wird der gesamte Betrag in Rechnung gestellt. Sie rechnen direkt mit ihrer Krankenkasse ab. Je nach Krankenkasse wird die Behandlung voll oder anteilig übernommen.