Logopädie ist WERTvoll 

Basiert auf WERTschätzung

Ohne WERTung

Der Weg zur Therapie

Die logopädische Behandlung ist ein ärztlich zu verordnendes Heilmittel. Das bedeutet: Wenn Sie für sich selbst, eine*n Angehörige*n oder Ihr Kind eine entsprechende Behandlung benötigen, ist ihre erste Anlaufstelle eine Arztpraxis. Je nach Störungsbild kann das eine Praxis für Allgemein-, Kinder – und Jugendmedizin, Neurologie, HNO sein. Teilweise sind auch Verordnungen von Zahnärzt*innen oder Kieferorthopäd*innen möglich. Es wird eine Heilmittelverordnung ausgestellt, auf der die entsprechende Diagnose, die Anzahl der Therapieeinheiten und die Dauer je Einheit vermerkt sind. Im nächsten Schritt melden Sie sich bei mir (oder einer Praxis Ihrer Wahl) und wir vereinbaren einen ersten Termin. Nach einer ausführlichen Anamnese und Diagnostik beginnt dann die auf Sie oder Ihr Kind individuell abgestimmte Therapie. 

Kosten

Grundsätzlich zahlt die Behandlung ihre Krankenkasse. Für Erwachsene fallen pro Verordnung eine Gebühr von 10€ plus ein Eigenanteil von 10% an. Kinder sind von der gesetzlichen Zuzahlung befreit, sodass hier keine Kosten entstehen. Privatpatient*innen wird der gesamte Betrag in Rechnung gestellt. Sie rechnen direkt mit ihrer Krankenkasse ab. Je nach Krankenkasse wird die Behandlung voll oder anteilig übernommen.